Wer ist "beA"?


Als „beA“ wird das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ bezeichnet, mit dem Ihnen als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein sicherer Übermittlungsweg im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs zur verfügen steht. Das „beA“ ist neben dem „besonderen elektronische Behördenpostfach“ („beBPo“) also eines der zentralen Elemente des künftigen elektronischen Rechtsverkehrs zwischen der Justiz und ihren Partnern (vgl. §§ 130a ZPO, 46c ArbGG, 55a VwGO, 65a SGG, 52a FGO). Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist dabei keine neue Erfindung, sondern nur die gesetzliche Umschreibung dessen, was ohnehin als Mittel der Wahl zur Kommunikation in Form des „elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) vorgesehen ist (vgl. Begründung zum ERV-FördG, BT-Drucks. 17/13948, S. 33).

Man kann in all diesen Postfächern also eine große EGVP-Familie sehen. Sie alle basieren auf den EGVP-Infrastrukturkomponenten. Diese Postfächer tragen also - um im Bild zu bleiben - denselben Nachnamen, sie sprechen denselben Dialekt und können in „familiärer“, vertraulicher Umgebung miteinander sensible Nachrichten wechselseitig austauschen (Prinzip der sogenannten Trusted Domains).

Und diese Postfächer können noch mehr: Wer über das „beA“ kommuniziert, benötigt künftig keine qualifizierte elektronische Signatur. Denn das „beA“ ist nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10. Oktober 2013 als sogenannter „sicherer Übermittlungsweg“ anerkannt. Damit entfällt das teilweise als umständlich empfundene Signieren jedes einzelnen Schriftsatzes. Die Sicherheit und Authentizität jeder Nachricht ist dennoch gewährleistet; das Prüfverfahren dazu wird quasi vom Gesetzgeber durch ein Identifizierungsverfahren „vor die Klammer gezogen“. Dieses beim „beA“ gesetzlich vorgeschriebene Identifizierungsverfahren wird technisch durch das Registrierungsverfahren SAFE umgesetzt. Diese Anwendung ist im Auftrag des IT-Planungsrat entwickelt und abgenommen worden. Sie setzt eins zu eins die Vorgabe für eine sichere, vertrauliche und zugleich praktikable elektronische Kommunikation um: „Einmal registriert, für immer akzeptiert!“ Für die Anwaltschaft ist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufgrund berufsrechtlicher Regelungen Herrin über die Zulassung.

Weitere Informationen über das „beA“ finden Sie auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de.

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